Mit dem KRITIS-Dachgesetz will die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie 2022/2557) umsetzen. Die Arbeit an der Richtlinie startete natürlich weit vor der Ukraine-Krise, hat aber seither noch mehr Relevanz bekommen. Sie soll sicherstellen, dass unser Gemeinwesen resilient bleibt. Also auch unter Stress widerstandsfähig genug ist, um Wirtschaft und soziales Miteinander am Laufen zu halten. Dazu soll es Störungen vermeiden und fähig sein, trotz eventueller Probleme weiter zu funktionieren. Das neue Dachgesetz schafft erstmals die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür, dass Betreiber kritischer Anlagen identifiziert und in die Pflicht genommen werden, sich auch physisch, also analog, widerstandsfähig zu machen. Was Software und IT angeht, so hat hier bereits die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSIG (BSI-Kritisverordnung, BSI-KritisV) konkrete Vorgaben gemacht, demnächst werden EU-Richtlinien außerdem noch über das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS-2UmsuCG) in nationales Recht überführt werden.